Portal - Startseite
Nachrichten
Sport
Unterhaltung
Finanzen
Auto
Reise
Spiele
Gewinnspiele
Kino
Horoskope
Wetter
Gutscheine
Shopping
Singles
Wirtschaft
Wissenschaft
Web TV
Freemail
Partnerprogramm
Werbeflatrate
Kontaktpool
GekkooPoints




GekkoosPortal » Nachrichten

29.07.2010 17:14:13

Arbeitszimmer wieder stärker von Steuer absetzbar


Karlsruhe/Berlin (dpa) - Kosten für ein Arbeitszimmer zu Hause können künftig wieder leichter von der Steuer abgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die 2007 eingeführte Beschränkung der Abzugsmöglichkeiten für verfassungswidrig.
Nutznießer sind vor allem Lehrer und andere Berufstätige, die zum Teil von zu Hause aus arbeiten und denen der Arbeitgeber keinen eigenen Arbeitsplatz stellt. Die Kosten müssen steuermindernd berücksichtigt werden, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, entschied das Gericht in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss (Az. 2 BvL 13/09). Der Gesetzgeber muss nun rückwirkend vom 1. Januar 2007 an eine Neuregelung erlassen. Bis dahin dürfen die Steuerbehörden und Gerichte die Einschränkungen nicht mehr anwenden.
Die Bundesregierung werde dem Bundestag sobald wie möglich einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag unterbreiten, teilte das Bundesfinanzministerium in Berlin mit. «Die finanziellen Auswirkungen können belastbar erst auf Grundlage eines konkreten Gesetzentwurfs abgeschätzt werden.»
Nach Schätzung des Vorsitzenden der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, könnte das Urteil zu Mindereinnahmen in Höhe von rund 700 Millionen Euro pro Jahr führen. «Es bedeutet, dass die circa 800 000 Lehrer ihre häuslichen Arbeitszimmer wie früher geltend machen können», sagte Ondracek der Nachrichtenagentur dpa.
Die Finanzämter werden nach Angaben des Ministeriums entsprechende Steuerbescheide nur noch vorläufig festsetzen. Soweit vorläufige Bescheide nach einer Neuregelung zu ändern sind, soll dies direkt von den Finanzämtern erledigt werden. Die Betroffenen müssten dafür keinen Einspruch einlegen.
Wer sich allerdings nicht gegen seinen endgültigen Steuerbescheid gewehrt hat, kann nicht mit einer Rückerstattung rechnen. Eine Änderung endgültiger Steuerbescheide, die nicht angefochten wurden, komme nicht in Betracht, heißt es aus dem Hause von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU).
Der Deutsche Steuerberaterverband wies darauf hin, dass Betroffene, die einen vorläufigen Steuerbescheid haben, die Kosten auch noch nachträglich geltend machen können. Dasselbe gilt, wenn sie ihre Bescheide schon vorher angefochten haben.
Die Abzugsmöglichkeiten für Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung waren 2007 stark eingeschränkt worden. Seither konnten die Kosten nur noch geltend gemacht werden, wenn das Arbeitszimmer für die gesamte betriebliche und berufliche Betätigung nötig ist. Diese Regelung, so die Karlsruher Richter, verstoße gegen das Gebot der Gleichbehandlung, wenn für die Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Generell gelte der Grundsatz, dass betrieblich oder beruflich veranlasste Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten von der Bemessungsgrundlage abziehbar sind. Ausnahmen hiervon muss der Gesetzgeber besonders begründen. Daran fehlt es jedoch nach Auffassung der Richter. Der vom Gesetzgeber aufgeführte Grund der Einnahmenvermehrung reiche nicht aus, da sich das für jede Mehrbelastung sagen ließe.
Im Ausgangsverfahren hatte ein Hauptschullehrer die Kosten für sein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht. Die Schule hatte ihm keinen Arbeitsplatz für die Vorbereitung des Unterrichts überlassen. Das Finanzgericht Münster hatte die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Was meinen Sie dazu?
Um Kommentare zu schreiben, bitte einloggen.




Empörung über geplante Koran-Verbrennung
Washington (dpa) - Die US-Regierung ist empört über die geplante öffentliche Koran-Verbrennung durch eine kleine radikale Kirchengemeinde in Florida. US-Außenministerin Hillary Cl..
Fast jeder sechste Arbeitnehmer pflegt Bedürftigen
Berlin (dpa) - In Deutschland muss fast jeder sechste Arbeitnehmer seinen Beruf mit der Betreuung eines hilfs- oder pflegebedürftigen Menschen in Einklang bringen. Etwa 13 Prozent der Arbeitnehme..
Widerstand gegen schwarz-gelben Energiekompromiss
Berlin (dpa) - Der Energiekompromiss von Schwarz-Gelb stößt bei Opposition, Atomkraftgegnern und den Kommunen zunehmend auf Widerstand. Vor der heute beginnenden Klausur der Unions-Fraktion..
Dutzende Brände in Detroit
Washington (dpa) - In der amerikanischen Großstadt Detroit sind am Dienstag Brände an mindestens 80 verschiedenen Orten ausgebrochen. Nach ersten Medienangaben wurde niemand verletzt. Viele..
Merkel will in Unionsfraktion Reformkurs abstecken
Berlin (dpa) - Kanzlerin Angela Merkel (CDU) will heute in der Unionsfraktion im Bundestag ihren Reformkurs für den Herbst abstecken. Trotz der schwarz-gelben Kompromisse bei der Laufzeit von Ato..
Trittin gegen Schwarz-Grün
Berlin/Mainz (dpa) - Angesichts der geplanten Verlängerung der Atomlaufzeiten sieht Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin keine großen Chancen mehr für neue schwarz-grüne ..
Empörung über geplante Koran-Verbrennung
Washington (dpa) - Die US-Regierung ist empört über die geplante öffentliche Koran-Verbrennung durch eine kleine radikale Kirchengemeinde in Florida. US-Außenministerin Hillary Cl..
Merkel will Kommunen im Atomstreit besänftigen
Berlin (dpa) - Nach massiver Kritik am schwarz-gelben Atompaket will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Angst der Ökostrom- Branche vor Milliardenverlusten zerstreuen. Auch die Stadtwerke w&..
Rufe nach SPD-Mitgliederentscheid zu Sarrazin
Berlin (dpa) - In der SPD sorgt der geplante Ausschluss von Thilo Sarrazin weiter für Unruhe. Am Dienstag wurden Forderungen nach einer Befragung der Parteibasis laut. «Ich bin dafür, ..
US-Regierung warnt vor geplanter Koran-Verbrennung
Washington/Kabul (dpa) - Das Weiße Haus und der Kommandeur der US-Truppen in Afghanistan, David Petraeus, haben vor einer geplanten öffentlichen Koran-Verbrennung in den USA gewarnt. Sie be..



Nachrichten - Aktuelle Themen

Wirtschaft
Unterhaltung






Copyright © 2008-2010 Gekkoos Crossmedia International Ltd. Alle Rechte vorbehalten

Impressum   Datenschutz   AGB   Jobs   Presse   Werben   Hilfe/Support   |   Ihr Gastgeber: #5 ( kostenloser Rückruf )   |  Deeplink zu dieser Seite
Diese Seite als Lesezeichen speichern: Bookmark and Share   |  Machen Sie Gekkoos.de zu Ihrer Startseite!